Auch Schießstände dürfen bei einer stabilen Inzidenz wieder unter Auflagen geöffnet werden. Gemäß der seit 08.03.21 gültigen Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg und der dazugehörigen Erläuterungen informieren wir auf der WSV-Homepageüber die Öffnungsschritte für den Schießsport in Württemberg.