![2021 03 03 grafik oeffnungsschritte](https://www.wsv1850.de/images/Newsletter/2021/2021_03_09_Corona_Lockerungen.jpg)
Auch Schießstände dürfen bei einer stabilen Inzidenz wieder unter Auflagen geöffnet werden. Gemäß der seit 08.03.21 gültigen Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg und der dazugehörigen Erläuterungen informieren wir auf der WSV-Homepageüber die Öffnungsschritte für den Schießsport in Württemberg.